Wichtig ist eine fundierte anwaltliche Beratung mit Augenmaß und eine auf die Interessen des Mandanten ausgerichtete Vertretung. Der Ruf nach dem „Spezialisten“ ist in den meisten Fällen anwaltlicher Beratung aus meiner Sicht unbegründet. Die rechtlichen Problematiken sind in den allermeisten Fällen nicht so „speziell“, dass es notwendig wäre, sich nur auf ein Rechtsgebiet zu „spezialisieren“. Deshalb hat auch im medizinischen Bereich der „Hausarzt“ oder „Allgemeinarzt“ selbstverständlich seine weitverbreiteten Tätigkeitsfelder. Wichtig ist aus meiner Sicht, dass der Mandant stets umfassend betreut wird und Antworten auf alle seine Fragen erhält. Sollte sich tatsächlich ein „Spezialgebiet“ auftun, so arbeiten wir selbstverständlich mit Kolleginnen und Kollegen zusammen, die nötigenfalls bei Bedarf beigezogen werden können.

 

Ein Arbeitgeber, der z. B. auch Vermieter von Wohnraum ist oder einen Verkehrsunfall erleidet, erhält in unserer Kanzlei eine „einheitliche“ und fachübergreifende Beratung, ohne hierfür mehrere verschiedene „Spezialisten“ beschäftigen oder mandatieren zu müssen.

Eine erfolgreiche anwaltliche Tätigkeit für den Mandanten steht und fällt mit der Erfahrung, aber auch vor allem mit der richtigen Taktik des anwaltlichen Beistandes. Es kommt auf hohe Konfliktfähigkeit, gute Rechtskenntnis und natürlich auf Verhandlungsgeschick an.

Zum Werdegang:

  • JuraStudium an der Ludwig-Maximilian-Universität (LMU) München
  • Referendariat im Oberlandesgerichtsbezirk München, insbesondere Tätigkeit bei dem Amtsgericht München, der Staatsanwaltschaft München I sowie der Regierung von Oberbayern
  • mehrere Auslandsaufenthalte und Tätigkeit im anwaltlichen Bereich in Paris, Frankreich, sowie in San Diego, USA
  • zweites juristisches Staatsexamen, Dezember 1996 und Zulassung zur Anwaltschaft
  • seit 1996 als Rechtsanwalt in München tätig
  • seit 2001 Gründungspartner der Rechtsanwaltssozietät Schuster & Riedl

Mitgliedschaften:

  • DAV Deutscher Anwaltsverein e. V.
  • MAV Münchner Anwaltsverein e. V.

weitere Tätigkeiten:

  • langjährige freiberufliche Tätigkeit beim Deutschen Franchise Verband e. V.
  • langjährige Tätigkeit im „Notdienst für Strafsachen“ des Münchner Anwaltverein e. V.
  • seit Jahrzehnten Tätigkeit im Verwaltungsrat eines großen Münchner Sportvereins (2200 Mitglieder), zuständig unter anderem für Rechtsberatung, Vertragsgestaltungen, beratende Tätigkeit, etc.

Arbeitsrecht:

Im Arbeitsverhältnis kann es zu den unterschiedlichsten Problemen kommen, bei deren Lösung wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Sie sind Arbeitgeber? Wir können Sie effektiv bei der Erstellung, Prüfung oder Optimierung arbeitsvertraglicher Dokumente, wie z. B. von Arbeitsverträgen, Aufhebungsverträgen Abmahnungen oder Arbeitszeugnissen unterstützen. Selbstverständlich erhalten Sie auch Hilfe in sämtlichen arbeitsgerichtlichen Verfahren.

Als Arbeitnehmer erhalten Sie von uns umfassende Hilfestellung im Falle einer Kündigung. Wir prüfen die Kündigung auf ihre Rechtmäßigkeit und verhelfen Ihnen im Rahmen einer Kündigungsschutzklage zum Erhalt der Arbeitsstelle oder zu einer fairen Abfindung.

Strafrecht:

Ihnen wird eine Straftat vorgeworfen – was nun? Herr Rechtsanwalt Schuster bietet Beratung bei vielfältigen Problemen, wie z. B.

  • Anzeige/Vorladung als Beschuldigter,
  • Anklage/Anklageschrift erhalten,
  • Strafbefehl erhalten/Einspruch gegen Strafbefehl,
  • Durchsuchung/Beschlagnahme/Inhaftierung/Festnahme/Haftbefehl,
  • Akteneinsicht im Ermittlungsverfahren,

Herr Rechtsanwalt Schuster vertritt Sie auch dann, wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind.

  • Wahrnehmung der Opferrechte,
  • Führung der sogenannten „Nebenklage",
  • Geltendmachung von Ansprüchen gegen den/die Täter.

Franchiserecht

Gerade beim Franchising ist es für den Mandanten wichtig – aufgrund der Vielschichtigkeit der zu beachtenden Regelungen – in vielen Rechtsgebieten vertiefte Kenntnisse zu erhalten. Wir beraten und betreuen sowohl Franchisegeber, als auch Franchisenehmer bei Neugründung, Führung eines Franchisebetriebes, aber auch bei einem etwaigen Austritt aus dem Franchisesystem. Selbstverständlich sind wir mit allen anderen in diesem Zusammenhang vorkommenden rechtlichen Problematiken vertraut, insbesondere dem gewerblichen Mietrecht, dem Markenrecht oder z. B. dem Pacht- / Lizenzrecht, nur um einige Beispiele zu nennen. Ziel dabei ist es jedoch stets, die wirtschaftlichen und kaufmännischen Ziele der Mandanten im Blick zu halten und juristisch umzusetzen, damit optimale Ergebnisse erzielt werden können.

Familienrecht

Herr Rechtsanwalt Schuster ist sowohl im Recht der ehelichen, als auch der nichtehelichen Lebensgemeinschaften fachkundig. Im Rahmen einer Scheidung sind die verschiedensten rechtlichen Aspekte zu klären. Wer hat Ansprüche auf Unterhalt und in welcher Höhe? Wer hat welche Rechte im Zusammenhang mit dem so genannten Zugewinnausgleich und der Vermögensauseinandersetzung? Eine einvernehmliche Vermögensauseinandersetzung ist im Rahmen einer Scheidungs-Folgenvereinbarung stets ein sinnvoller Weg. Herr Rechtsanwalt Schuster unterstützt Sie dabei, Ihre Interessen durchzusetzen. Dabei soll nach Möglichkeit jedoch stets eine einvernehmliche Lösung angestrebt werden.